Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern
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Fehlendes Transparenz-Gesetz: Kritiker werden ungeduldig

Ein Bündnis verschiedener Vereine drängt auf ein Transparenzgesetz. Damit könnten Bürgerinnen und Bürger Auskünfte aller Art von Verwaltung und Regierung verlangen. Warum dauert das so lange?

"Derzeit ist Niedersachsen auf dem letzten Platz, zusammen mit Bayern - wobei Bayern noch ein kleines Stück besser ist", sagt Norman Loeckel von Transparency International. Alle anderen Bundesländer hätten bereits solche Gesetze, die Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu Verwaltungsinformationen bieten - etwa über Kontrollen in Pflegeheimen, der Betreuung in Kitas oder auch öffentlichen Ausschreibungen.

Einblicke in Entscheidungen von Behörden

"Man könnte erfahren, wie teuer bestimmte Vorhaben sind, welche Firmen sich für Aufträge beworben haben und ob Einwände von Fachleuten ausreichend berücksichtigt wurden", argumentiert Christiane Eickmann vom Deutschen Journalistenverband (DJV). Der Verband ist ebenfalls Teil des Netzwerkes im Bündnis "Transparenz schafft Vertrauen", das sich gegründet hat, um den Druck auf die Landesregierung zu erhöhen.

Die Zeit drängt: 2027 sind Landtagswahlen

Die Sorge: Wenn das Gesetz nicht zeitnah auf den Weg gebracht wird, könnte es im parlamentarischen Prozess unter die Räder geraten, denn schon 2027 stehen die nächsten Landtagswahlen an - und bisher hat die SPD keine spürbare Initiative ergriffen, das Thema ausdem Koalitionsvertrag anzugehen.

Justizministerin NDS verspricht: "Gesetz kommt"

Auf Nachfrage weist Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) Kritik des Bündnisses zurück, kein Interesse an einem solchen Gesetz zu haben. Das Ministerium habe zunächst das Mammutprojekt der Digitalisierung der Justiz umsetzen müssen. Jetzt werde sie sich dem Transparenzgesetz widmen. Ein Entwurf aus dem Justizministerium läge bereits vor, so Wahlmann, sie werde ihn im Januar prüfen.

Justizministerin NDS will "Missbrauch vorbeugen"

"Wir versuchen ein möglichst ausgewogenes Gesetz zu schaffen, in dem alle Interessen berücksichtigt werden", sagte Wahlmann dem NDR in Niedersachsen. "Auf der einen Seite das Informationsinteresse derjenigen, die etwas über die Entscheidungen von Behörden wissen wollen. Und auf der anderen Seite aber auch das Interesse des Staates, dass man nicht mit zu vielen Anfragen überlastet wird." Sie rechnet mit einer Umsetzung des Gesetzes im Laufe des Jahres 2026.

Grüne drängen auf zeitnahe Umsetzung

Die Grünen haben bereits vor zwei Jahren einen ersten, sehr weitgehenden Gesetzentwurf geschrieben. "Ich finde, die Bevölkerung hat ein Recht darauf zu wissen, was wir entscheiden, wann wir entscheiden und warum wir wie entscheiden," sagt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Evrim Camuz. "In einer Zeit der Desinformationskampagnen finde ich es besonders wichtig, dass wir als Staat den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich selbst zu informieren und mündige Entscheidungen zu treffen." Die Vorstellungen von Grünen und Sozialdemokraten, welche Rechte ein Transparenzgesetz in Niedersachsen Interessierten einräumen sollte, könnten allerdings weit auseinanderliegen.

NDR 13. Januar 2026

20 Jahre Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

Seit zwanzig Jahren gilt das Informationsfreiheitsgesetz. Das Regelwerk versprach Transparenz und Kontrolle. Hat es die Erwartungen erfüllt?

Am 1. Januar 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in Kraft getreten. Die Grundnorm des Gesetzes bestimmt: „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.“

Kein IFG existiert in Bayern und in Niedersachsen, alle anderen Länder haben die Informationszugangsfreiheit im öffentlichen Sektor eingeführt. Hamburg (2012), Rheinland-Pfalz (2016) und Thüringen (2020) haben ihr IFG durch ein Transparenzgesetz abgelöst; Sachsen hat ohne ein vorheriges IFG ein Transparenzgesetz in Kraft gesetzt (2023).

Bemerkenswert ist die „Lobbyarbeit“ verschiedener Institutionen mit dem Ziel, von der Informationspflicht nach dem IFG entbunden zu werden. 2012 hat das BVerwG entschieden, dass der Bundesrechnungshof (BRH) nach dem IFG informationspflichtig ist, und zwar auch hinsichtlich seiner Prüfungstätigkeit. 2013 wurde in die Bundeshaushaltsordnung – in einem bei den Ausschussberatungen teilweise intransparenten Gesetzgebungsverfahren – eine Bestimmung eingefügt, die den BRH ermächtigt, nach Ermessen Dritten einen Informationszugang zu einem abschließend festgestellten Prüfungsergebnis zu gewähren; seither gilt diese Regelung als eine Rechtsvorschrift, die die Anwendbarkeit des IFG verdrängt.

Die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) forderten für sich eine Ausnahme vom IFG; eine entsprechende Initiative des Bundesrates scheiterte an der ablehnenden Haltung des Bundestages. Die Bundesrechtsanwaltskammer möchte als berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft vom IFG entbunden werden; der BT-Rechtsausschuss teilt(e) diese Position, seine Aufforderung an die Bundesregierung, eine Prüfung des Anliegens vorzunehmen, hat bislang keinen Erfolg gehabt. Das Bundeskartellamt pflegte IFG-Anträge abzulehnen; mittlerweile enthält das Kartellrecht eine Bestimmung zur Akteneinsicht (Voraussetzung: ein „berechtigtes Interesse“ wird dargelegt), die von der Rechtsprechung als eine abschließende und gegenüber dem IFG vorrangige Regelung qualifiziert wird.

In Fachkreisen besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass das IFG modernisiert werden muss. Die Zahl der Ausnahmetatbestände kann wegen etlicher Überschneidungen reduziert werden. Absolute Informationsverweigerungsgründe sind zu vermeiden; durch Abwägungsvorbehalte ist (wie nach dem UIG) zu gewährleisten, dass im Einzelfall bei einem überwiegenden Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse zurücktritt. Bereichsausnahmen sind in der Informationsgesellschaft überholt; die Informationsverweigerung seitens der Nachrichtendienste mag oftmals gute Gründe haben, sollte aber dargelegt werden müssen und damit gerichtlich überprüfbar sein.

Die elektronische Kommunikation von Verwaltungsbediensteten droht das IFG zu unterminieren, weil die Regeln ordnungsgemäßer Aktenführung unterlaufen werden (können).

Der Fortbestand des IFG ist nicht gesichert. Die frühere Ampelkoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Integration des Umweltinformationsrechts und die Fortentwicklung des IFG zu einem Transparenzgesetz verständigt. Ein im BMI erarbeiteter vorzüglicher Gesetzentwurf blieb im Ministerium „stecken“. Aus berufenem Munde ist in einer juristischen Fachzeitschrift unlängst erklärt worden, dass die frühere „Bundesinnenministerin keinerlei Interesse an diesem Thema zeigte“. Bekannt ist, dass es sich mit dem Bundeskanzleramt nicht anders verhielt.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die laufende Legislaturperiode heißt es in den Zeilen 1894 bis 1896: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“ Das ist kryptisch

Gastbeitrag von Friedrich Schoch in der FAZ vom 12. 1. 2026

Vortrag vor der Juristischen Studiengesellschaft Schwerin Reichen Facebook und Instagram als Transparenzportale für M-V ?

„Reichen Facebook und Instagram als Transparenzportale für Mecklenburg-Vorpommern? (In)Transparenz in Politik und Verwaltung in M-V”

Juristischen Studiengesellschaft Schwerin e.V. 
Vortragsveranstaltung am Mittwoch, dem 5. November 2025
Schleswig-Holstein-Haus, Großer Saal,
Puschkinstraße 12,
19055 Schwerin

Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland zum Tag der Informationsfreiheit 2025

Internationaler Tag der Informationsfreiheit: Deutschland braucht mehr Transparenz!

Pressemitteilung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) vom 25. September 2025

Anlässlich des Internationalen Tages der Informationsfreiheit am 28. September appelliert die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) an die Entscheidungsträger in Parlamenten und Regierungen, die Regeln für Transparenz und Informationsfreiheit fortzuentwickeln und auszubauen. Mithilfe belastbarer Transparenzrechte für jede und jeden erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch gesellschaftliche Initiativen objektive Informationen. Sie können auf diese Weise Entscheidungen der Verwaltungen nachvollziehen und auf Augenhöhe politisch mitgestalten.

Die offene Gesellschaft und der transparente, bürgernahe Staat geraten durch Desinformationskampagnen zunehmend unter Druck. Die Stärkung von Transparenz ist eine geeignete Strategie, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und demokratische Institutionen zu fördern.

Weiter hier zur vollständigen Pressemitteilung

Landesbeauftragter für Informationsfreiheit fordert Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern hat am 11. November 2024 seinen Tätigkeitsbericht für 2022 / 2023 vorgelegt und fordert darin ein modernes Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern.

Pressemitteilung vom 11. 11. 2024

Im Tätigkeitsbericht heißt es auf Seite 99:

Nach Einschätzung des LfDI MV sind einige Regelungen des aktuell gültigen IFG M-V, im Gegensatz
zu anderen modernen Transparenzgesetzen, nicht mehr zeitgemäß und damit antiquiert. Auch darauf
werden wir in einigen der nachfolgenden Berichte genauer eingehen.
Im derzeitigen Koalitionsvertrag hat die Landesregierung M-V in Punkt 506 u. a. festgehalten, dass
das IFG M-V evaluiert und weiterentwickelt werden soll. Wie bereits im letzten Tätigkeitsbericht
festgehalten, sollte die immer noch ausstehende Umsetzung dieses Punktes in Richtung der Schaffung
eines modernen Transparenzgesetzes, an dessen Erarbeitung wir aufgrund unserer langjährigen
Erfahrung auf diesem Gebiet gerne mitwirken, erfolgen.
Wir bekräftigen daher die bereits im letzten Tätigkeitsbericht ausgesprochene Empfehlung, auch für
Mecklenburg-Vorpommern ein Transparenzgesetz mit klar festgelegten und in einem Transparenz-
register zu regelnden Veröffentlichungspflichten zu schaffen.

 

 

  1. Bundes-Transparenzgesetz - BMI verschleppt Gesetzentwurf und mauert bei Nachfragen
  2. Bundesverwaltungsgericht 20. März 2024: Nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind anonyme Anträge unzulässig.
  3. Nordkurier: So sollen Bürger schneller an Informationen vom Amt kommen
  4. Informationsrechte in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern
  5. Transparenzinitiative stellt Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz auf der Landespressekonferenz vor 24. 9. 2024
  6. Netzwerk Recherche: Wie wir an Informationen kommen - Praxishandbuch zum Recht auf Auskunft und Akteneinsicht
  7. Schichten des Zugangs zu Informationen - Ergebnisse aus den Evaluationen unterschiedlicher Konzepte - Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow
  8. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten veröffentlicht Praxishandreichung Transparenzportale
  9. Vergütungstransparenz verbessert mit Änderung des Sparkassengesetzes M-V
  10. Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Transparenzranking
  11. Erfahrungen mit dem Transparenzgesetz in Sachsen -
  12. Initiative zur Senkung der Kosten für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V und für ein Transparenzgesetz vom Landtag M-V abgelehnt.
  13. Wie funktioniert die technische Umsetzung des Transparenzportals?
  14. Marie Jünemann auf netzpolitik.org Die Demokratie vorwärtsverteidigen durch ein Transparenzgesetz
  15. Landespressekonferenz am 5. März 2024 - Die Initiative stellt sich vor.
  16. FAQ Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern
  17. Wie gelangen Daten und Dokumente in das Transparenzportal?
  18. Brief an Innenminister Pegel zur Vorstellung der Transparenzinitiative
  19. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern weiss noch nicht, was sie will.
  20. 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten für ein Transparenzgesetz
  21. Wie Digitalisierung der Verwaltung und ein Transparenzgesetz zusammenhängen - WDR
  22. Wie steht es um das Vertrauen in Demokratie in Krisenzeiten?
  23. Kleine Anfrage der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen zu einem Transparenzgesetz M-V
  24. Was aber können wir tun, um das Vertrauen der Menschen in die Demokratie zu stärken?
  25. Neu: umfassendes Handbuch zur Informationsfreiheit, frei zugänglich
  26. NRD-Befragung hohe Zustimmung für Transparenzgesetze und Informationsansprüche der Bürger
  27. Hartmut Bäumer zum Bundestransparenzgesetz in der Frankfurter Rundschau
  28. Smart Cities an der Ostseeküste - Hansestädte wollen Digitalisierung voranbringen
  29. Habt Vertrauen, fürchtet euch nicht!
  30. Landesbeauftragter für Informationsfreiheit zum 28 September 2023
  31. Start der Transparenzinitiative M-V
  32. Pressetermin am 28. September 2023 um 11 Uhr

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